Schon gewusst?
Vorabpauschale: ein Element der Ertragssteuer bei Investmentfonds
Die Vorabpauschale ist ein Begriff aus der Besteuerung von Investmentfonds in Deutschland. Sie wurde mit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 eingeführt.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass jedes Jahr eine Mindestbesteuerung auf Anlegerebene aus der Fondsanlage stattfindet. Sie greift bei jedem Fonds, der im abgelaufenen Jahr keine Erträge (i. d. R. thesaurierende Fonds) oder weniger als den sogenannten Basisertrag ausgeschüttet hat. Besteuert wird maximal die positive Wertentwicklung des Fondsanteils während eines Kalenderjahres (einschließlich erfolgter Ausschüttungen). Der Anleger muss dadurch einen Mindestanteil der Fondsgewinne versteuern, auch wenn der Fonds diese nicht ausgeschüttet hat.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt in mehreren Schritten: Die Vorabpauschale beträgt 70 % des jährlichen Basiszinses multipliziert mit dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres (sog. Basisertrag) abzgl. der Ausschüttungen innerhalb jenes Kalenderjahres. Bei den ERGO Fokus-Fonds findet eine Ausschüttung nur einmal im Jahr statt.
Wann wird diese fällig?
Für alle Investmentfonds mit positiver Wertentwicklung im Betrachtungsjahr und einer Thesaurierung bzw. Ausschüttungshöhe unterhalb des Basisertrags. Die Vorabpauschale gilt am 2. Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Basiszins: Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank festgelegt und orientiert sich an der Rendite deutscher Staatsanleihen mit Restlaufzeiten von 15 Jahren. Für 2024 beträgt dieser 2,29 %. Er dient als Ausgangspunkt für die Berechnung der Vorabpauschale.
Basisertrag: Der Basisertrag beträgt 70 % des Basiszinses, multipliziert mit dem Fondsanteilswert zu Jahresbeginn (Basisertrag = 70 % des jährlichen Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres). Nach oben ist der Basisertrag begrenzt auf die positive Wertentwicklung des Fondsanteils zwischen Beginn und Ende des Kalenderjahres zuzüglich eventuell erfolgter Ausschüttungen.
Höhe der Vorabpauschale: Die Höhe der Vorabpauschale berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Basisertrag und den erfolgten Ausschüttungen im Kalenderjahr. (Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttung des letzten Kalenderjahres). Bei den ERGO Fokus-Fonds findet eine Ausschüttung nur einmal im Jahr statt.
Besonderheit bei ERGO Fokus-Fonds
Für alle ERGO Fokus-Fonds mit Geschäftsjahresende März 2024 wurde die Ausschüttungshöhe so bemessen, dass die Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2024 vermieden wird.