Schon gewusst?

Bei einem Aktienrückkauf erwirbt eine Aktiengesellschaft eigene Anteilsscheine zurück. Dazu hat das Unternehmen zwei Möglichkeiten: Es kauft eigene Aktien über den regulären Börsenhandel zurück oder es macht seinen Aktionären öffentlich ein Angebot zum Rückkauf. Ein solches Rückkaufangebot erfolgt in der Regel zu einem Kurs oberhalb des gegenwärtigen Börsenkurses.

Ein Aktienrückkauf ist nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung möglich, der den Vorstand dazu ermächtigt, eigene Aktien zurückzukaufen Es dürfen Aktien im Volumen bis zu zehn Prozent des Grundkapitals innerhalb von maximal fünf Jahren zurückgekauft werden. Das Grundkapital entspricht der Summe aller ausgegebenen Aktien.

Die Gründe für Aktienrückkäufe sind vielfältig: Sind weniger frei handelbare Aktien im Umlauf, wird eine feindliche Übernahme durch ein anderes Unternehmen schwerer. Umgekehrt können zurückgekaufte Aktien der Kaufpreiszahlung bei einer Übernahme von Unternehmen dienen (Aktientausch). Weiterhin können die Unternehmen die aufgekauften Aktien an ihre Mitarbeiter ausgeben und in Form eines Bonus die Motivation innerhalb der Belegschaft steigern. Zusätzlich kann durch den Rückkauf nicht benötigte Liquidität attraktiv angelegt werden.

Aktionäre profitieren meist allein durch die Ankündigung eines Aktienrückkaufs. Zum einen signalisiert das Unternehmen damit, dass es seine eigenen Aktien für eine gute Anlage hält. In der Folge greifen auch andere Marktteilnehmer verstärkt zu, der Aktienkurs steigt. Zum anderen muss das Unternehmen seinen Aktionären ein attraktives Angebot machen, das über dem aktuellen Börsenwert liegt. Auch wer das Rückkaufangebot ausschlägt, profitiert: von der höheren Dividende. Sie verteilt sich auf weniger frei handelbare Anteilsscheine, überdies haben zurückgekaufte Aktien im Firmenbesitz keinen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung. Da somit der Gewinn pro Aktie steigt, was die Unternehmenskennzahlen „verschönert“, können Aktienrückkäufe auch der „Kurspflege“ dienen.