Schon gewusst?
Was macht eigentlich der Sachverständigenrat?
Wenn in wirtschaftspolitischem Zusammenhang vom Sachverständigenrat die Rede ist, ist meistens der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ gemeint. Der Volksmund nennt ihn auch „Die fünf Weisen“. Aktuell sind es nur vier „Weise“. Nachdem der als konservativ geltende Professor Lars Feld das Gremium verlassen hatte, konnten sich die Regierungsparteien vor der Bundestagswahl nicht auf eine Nachbesetzung einigen.
Ein Blick in die Geschichte: Wir schreiben das Jahr 1963, mit einem Gesetz wird der „Sachverständigenrat“ ins Leben gerufen. Einmal im Jahr legen führende Wirtschaftsforscher, meist Professorinnen und Professoren der Volkswirtschaft, einen Bericht zur gesamtwirtschaftlichen Lage vor und empfehlen Politikmaßnahmen. In diesem Jahr übergab am 10. November die Münchner Professorin Monika Schnitzer Bundeskanzlerin Merkel den Bericht.
Die Regierung nimmt den Bericht wohlwollend entgegen. Sie ist jedoch in keiner Weise an die dort aufgeführten Empfehlungen gebunden. Die Einschätzung des Sachverständigenrats belebt die öffentliche Debatte über den künftigen wirtschaftspolitischen Kurs. Das ist vielleicht sogar seine wichtigste Funktion. Seine Bedeutung ist auf jeden Fall so hoch, dass über die Neubesetzung freiwerdender Plätze zwischen den Parteien mehr oder weniger heftig gerangelt wird. Wohl aufgrund der politischen Pattsituation im Gremium gab es im diesjährigen Bericht ein Novum: Zu wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen wurden unterschiedliche Positionen formuliert und zur kritischen Diskussion gegenüber gestellt. Für Interessierte: Der Bericht ist frei verfügbar, gut lesbar und liefert einen breiten Überblick zur gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland. Die Inhalte werden auch als Kurzfassung sowie in Form eines separaten Überblicks zu den einzelnen Kapiteln gegeben. Die Lektüre lohnt sich.