Schon gewusst?
Börsengang – ja oder nein?
Mit dem Gang aufs Börsenparkett beschaffen sich Unternehmen am freien Markt frisches Kapital. Gründe gibt es viele, etwa das Wachstum sichern, neue Geschäftszweige erschließen oder Großprojekte finanzieren. Beim Börsengang, auch Börsennotiz oder Listing genannt, tritt ein Unternehmen erstmalig auf dem freien Kapitalmarkt auf. Der englische Begriff lautet „Initial Public Offering“ (IPO), also das erste öffentliche Angebot.
Ein Börsengang ist immer auch ein Risiko. So wollte jüngst der US-Grillhersteller Weber mit seinem Börsenstart 47 Millionen Aktien zum Preis von 15 bis 17 US-Dollar je Aktie auf den Markt bringen. Investoren kauften jedoch nur knapp 18 Millionen Papiere zum Ausgabepreis von 14 US-Dollar. Statt der anvisierten 797 Millionen US-Dollar konnte Weber nur 250 Millionen US-Dollar einnehmen.
Nicht jeder Konzern strebt an die Börse. Manchen ist der Aufwand zu groß – es kann Monate, oftmals sogar Jahre dauern, bis ein Listing abgeschlossen ist. Andere scheuen die strengeren Veröffentlichungspflichten, z.B. auch chinesische Unternehmen. So ist etwa der Tech-Gigant Huawei nicht an der Börse notiert, sondern im Besitz seiner langjährigen Angestellten. Auch die Deutsche Bahn AG gibt keine Aktien im Freihandel aus. Diese Aktiengesellschaft gehört der öffentlichen Hand. Viele Stadtwerke und Energieversorger sind nach diesem Modell ausgerichtet. Auch zahlreiche Handelskonzerne, wie Aldi, Edeka, Rossmann, dm sowie Rewe und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sind nicht auf dem Börsenparkett zu finden.